Energetische Sanierung Einzelmaßmahmen
Bevor Sie mit einer energetischen Sanierung begonnen wird, sollte man sich genau überlegen welche Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Danach können Sie mit uns als Energieeffizienzexperten (EEE) die Maßnahmen besprechen und ggf. Förderung beantragen.
Für Einzelmaßnahmen ohne iSFP können Sie eine Förderung von 15% der Investitionskosten, max. 4.500 €.
Für Einzelmaßnahmen mit iSFP können Sie eine Förderung von 20% der Investitionskosten, max. 12.000 €.
Folgende Einzelmaßnahmen werden u.a. gefördert:
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung/Erneuerung Dach
- Fenster
- Fußbodendämmun
Die vier Schritte einer effizienten energetischen Gebäudesanierung
1. Bestandsaufnahme
- unabhängige Energiesparberatung (iSFP BAFA) Energetischen Istzustand feststellen
- Kostenvoranschläge einholen
- Finanzierung sichern - (Fördermittel KFW/BAFA beantragen)
- Zusage BAFA/KFW abwarten
- Förderung beantragen
- Mit der Sanierung beginnen
2. Sanierung
- Umsetzung der energetischen Sanierung durch Fachunternehmen
3. Kontrolle
- Bauüberwachung und Abnahme der einzelnen Gewerke durch EEE
4. Behaglich Wohnen
- Sich über Energiekosteneinsparung und Behaglichkeit freuen
Wichtig ist die fachmännische Ausführung der Sanierungsmaßnahmen. Alle Arbeiten müssen gemäß der Gebäudeenergiegesetz GEG und Förderungsvoraussetzungen durchgeführt werden.